Ina Puttrus electronic         die AGB's


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AGB Ina Puttrus electronic 2015
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Firma Ina Puttrus electronic, Großbeeren

Stand März 2015


 

I. Allgemeines

1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge über Warenlieferungen und Leistungen der Ina Puttrus electronic in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichende Vereinbarungen gelten nur im Falle ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung.

2. Wir weisen die Geltung anderer Bedingungen, insbesondere von Einkaufsbedingungen, ausdrücklich zurück. Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen; anderes müsste von uns schriftlich anerkannt worden sein. Ist der Kunde mit dieser Handhabung nicht einverstanden, so hat er sofort in einem besonderen Schreiben ausdrücklich darauf hinzuweisen. Wir behalten uns für diesen Fall vor, den Auftrag zurückzuziehen.

3. Mündliche Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit gleichfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

4. Aufwand und Kosten für die Entsorgung der von uns gelieferten Ware und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.

 

II. Angebote, Kataloge und Prospekte und Vertragsabschluß

1. Unsere Angebote, Prospekt- und Katalogangaben sind freibleibend; Kostenvoranschläge sind mangels anderslautender Angaben unverbindlich. Die Katalogangaben oder Angaben in elektronischen Medien (insb. auf der Webseite) stellen keine Angebote, sondern lediglich Produkt- und Preisinformationen dar. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Die Bestellung kann als Angebot nach Wahl von Ina Puttrus electronic durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung angenommen werden. Mit dem Zugang der Ware oder der Auftragsbestätigung beim Kunden (je nachdem was früher erfolgt) kommt der Vertrag zustande.

2. Für die Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.

3. Bei der Herstellung von Leiterplatten muss aus technischen Gründen eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu 10% vorbehalten bleiben - mindestens jedoch ein Stück -, wobei ein entsprechendes preisliches Korrektiv erfolgt. Mehr- oder Minderlieferungen sind branchenüblich und berechtigen nicht zur Beanstandung oder Annahmeverweigerung.

4. Teillieferungen sind gestattet und als selbständige Lieferung zu bezahlen. Ina Puttrus electronic ist im Falle von Abrufaufträgen, bei denen die Abrufe nicht in den vereinbarten Fristen erfolgen, berechtigt, die gefertigten, nicht abgerufenen Mengen zu berechnen.

 

III. Versand

Der Versand erfolgt auf Risiko des Bestellers, auf den die Gefahr übergeht, wenn die Ware das Werk verlässt.

 

IV. Warenkennzeichnung

Produkte der Ina Puttrus electronic können mit dem Firmenzeichen Ina Puttrus electronic gekennzeichnet werden, sofern vom Besteller nicht ausdrücklich etwas anderes gefordert wird.

 

V. Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware den Ina Puttrus electronic - Betrieb verlässt. Etwaige Rücksendungen reisen auf Gefahr des Käufers.

 

VI. Haftung für Mängel der Lieferung

1. Mängel

Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sobald durch den Besteller oder durch Dritte Veränderungsarbeiten an der Lieferware oder Arbeiten zur Behebung eines Mangels vorgenommen wurden. Bei berechtigten Beanstandungen werden nach Wahl von Ina Puttrus electronic die Mängel nachgebessert oder mangelfreier Ersatz geliefert.

2. Haftung

Soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes vereinbart ist, sind alle Ansprüche des Bestellers, auch vor- oder außervertragliche, ausgeschlossen, insbesondere auf Ersatz von Schäden irgendeiner Art, auf Rückgängigmachen des Kaufes (Wandlung), Kündigung oder Preisminderung sowie auch wegen Verzug oder Nichterfüllung. Für alle vor oder nach Vertragsabschluss gemachten Vorschläge, erteilten Beratungen, etwaigen Unterlassungen sowie vertragliche Nebenpflichten scheidet jede Haftung aus. Die Gewährleistung gemäß Ziffer VI Nr. 1 beschränkt sich auf den in der Rechnung ausgewiesenen Warenwert. Für einen weitergehenden Schaden oder Folgeschaden haftet Ina Puttrus electronic nicht. Ina Puttrus electronic übernimmt keine Haftung für Liefermängel, die darauf beruhen, dass Angaben des Bestellers oder vom Besteller erhaltene Fertigungsunterlagen fehlerhaft sind. Eine Prüfungspflicht für Ina Puttrus electronic besteht nicht. Sofern Fertigungsunterlagen nach Bestellerangaben, erstellt werden, gelten diese Unterlagen als vom Besteller abgenommen bzw. freigegeben, sofern der Besteller nicht ausdrücklich auf einer gesonderten Freigabe besteht.

 

VII. Preise und Zahlung

1. Die angegebenen Preise sind Nettopreise. Zusätzlich berechnet werden Versand- und Verpackungskosten, gegebenenfalls Werkzeugkosten sowie die jeweils gültige Mehrwertsteuer. Die in den Angeboten enthaltenen Preise sind in Euro angegeben und verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer, der Verpackungs-, Transport- und Versandkosten. Ina Puttrus electronic ist nicht verpflichtet, für die Versendung der Lieferung oder Leistung eine Versicherung abzuschließen. Sofern eine Versicherung der Lieferung oder Leistung vereinbart wurde, trägt der Kunde hierfür die Kosten. Die Filmkosten berechnet Ina Puttrus electronic extra, die Filme verbleiben in unserem Eigentum.

2. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Kaufpreis nach Rechnungsstellung innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug von Skonto auf das genannte Bankkonto zu überweisen. Bei Mahnungen wegen nicht fristgerechter Zahlung werden Mahngebühren in Höhe von pauschal 10,- € zur Abgeltung des erhöhten Aufwandes erhoben. Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer Verzugszinsen ab Fälligkeit in Höhe von 5% bzw. 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

 

VIII. Eigentumsvorbehalt

Ina Puttrus electronic behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Bezahlung aller ihrer Forderungen, die aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Besteller bestehen.Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn sich Ina Puttrus electronic nicht stets ausdrücklich hierauf beruft. Im Falle der Weiterverarbeitung geht das Eigentum an den neu hergestellten Sachen in Höhe des Wertes der gelieferten Vorbehaltsware anteilig auf Ina Puttrus electronic über. Erwirbt der Besteller durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an Ina Puttrus electronic Miteigentum nach dem Anteil des Wertes der Vorbehaltsware. Der Besteller tritt für den Fall, dass er Vorbehaltsware direkt oder verarbeitet weiterveräußert, denjenigen Anteil der Kaufpreisforderung an Ina Puttrus electronic ab, der ihrem Eigentumsanteil entspricht. Ina Puttrus electronic nimmt die Abtretung an. Der Besteller hat im Verzugsfall die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Ina Puttrus electronic ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. Bei Zwangsvollstreckung oder sonstigen Eingriffen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Besteller die Eigentumsverhältnisse offenzulegen und Ina Puttrus electronic unverzüglich zu unterrichten unter Übergabe der für die Anspruchssicherung notwendigen Unterlagen. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung des Konkurses oder bei Vergleich erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen.

 

IX. Lieferzeit

1. Die angegebenen Lieferzeiten sind geschätzt, also unverbindlich. Selbst wenn von Ina Puttrus electronic ein bestimmter Liefertag angegeben ist, handelt es sich in keinem Fall um ein Fixgeschäft gemäß § 361 BGB. Ina Puttrus electronic bemüht sich in jedem Fall, die bestätigten Termine zur Erbringung der Leistung auf den Tag genau einzuhalten. Verzögerungen schließen jedoch Inverzugsetzen, Verzugsstrafen und Schadenersatzansprüche gemäß §§ 284 ff. sowie §§ 325 ff. BGB aus. Wird Ina Puttrus electronic an der Erbringung der Leistung durch unvorhergesehene Umstände, die Ina Puttrus electronic trotz der im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte, gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Wird Ina Puttrus electronic die Leistung aus dem gleichen Grund teilweise oder ganz unmöglich, so wird Ina Puttrus electronic von der Lieferverpflichtung teilweise oder ganz frei. Etwaige hieraus abgeleitete Schadenersatzansprüche entfallen.

2. Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Absendung unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung vom Kunden zu beschaffender Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, bzw. vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

3.Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt worden ist.

4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.

5.Wird der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung bei uns mindestens jedoch 1 % des Rechnungsbetrages für jeden Monat berechnet. Wir sind in diesem Fall jedoch auch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen.

6. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Kunden voraus.

 

X. Urheberrecht

Der Kunde garantiert, alleiniger Inhaber aller Rechte an den für ihn zu bearbeitenden Teilen und Layouts zu sein und stellt Ina Puttrus electronic von allen Ansprüchen Dritter frei. Ina Puttrus electronic überprüft nicht, ob gelieferte Entwürfe oder Vorlagen gegen Urheberrechte, Warenzeichen oder bei Gericht hinterlegte Gebrauchsmuster verstossen. Insoweit ist eine Haftung von Ina Puttrus electronic ausgeschlossen. Sollte von Dritten unter Berufung auf deren Schutzrechte die Herstellung bestellter Ware untersagt werden, ist Ina Puttrus electronic - ohne zur Prüfung der Rechtslage verpflichtet zu sein - berechtigt, die Herstellung und Lieferung einzustellen und Schadenersatz zu verlangen.

Soweit Entwürfe von Ina Puttrus electronic angefertigt sind, verbleibt das Herstellungsrecht bei Ina Puttrus electronic.

 

XI. Sonstiges, Gerichtsstand

1. Diese Bedingungen gelten nur gegenüber Kaufleuten, wenn das Vertragsverhältnis zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört, sowie juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

2. Das Vertragsverhältnis zwischen uns und dem Kunden richtet sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

3. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten gilt das deutsche Recht. Gerichtsstand ist Potsdam.

4. Abtretungen von Forderungen des Bestellers werden nicht anerkannt.

5. Die Handhabung und die Zuführung zur weiteren Verwertung sowohl von Verpackungsmaterial als auch von Elektronik-Komponenten und Elektronik-Altgeräten erfolgt, auch wenn im Ursprung von uns geliefert, durch den Kunden selbst und zu dessen Lasten.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen regelung am nächsten kommt. Dies gilt ebenso für Lücken des Vertrages.